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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR OPERATIONAL LEASE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR OPERATIONAL LEASE (Version 2023-12) Artikel 1. Definitionen Leasingnehmer / Sie / Ihr: Sie, Vertragspartner von Lease 2.0. Sie sind eine juristische oder natürliche Person, die einen Beruf oder ein Gewerbe ausübt. Leasinggeber / Lease 2.0 / wir / uns: Lease 2.0 BV, wir konzentrieren uns auf das Leasing von Fahrzeugen an niederländische Unternehmen und Privatkunden. Wir verwenden verschiedene Handelsnamen: Shortleaseland, Shortleasemarkt, Dealerleasing und Bedrijfswagenleasing.  Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die in diesem Dokument beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Leasingvertrag zwischen Ihnen und Lease 2.0. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen Ihres Unternehmens finden auf den Leasingvertrag zwischen uns keine Anwendung. Fahrzeug: Das im Leasingvertrag beschriebene Fahrzeug, das Sie von uns leasen, inklusive Optionen, Zubehör und Ausstattung. 

Leasingvertrag: Der Vertrag, den wir mit Ihnen über die Anmietung des Fahrzeugs geschlossen haben. Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen zwischen dem Leasingvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Leasingvertrags Vorrang. Fahrer: Der im Leasingvertrag angegebene Fahrer des Fahrzeugs. 

Autorisierter Fahrer: Ein von uns zugelassener Fahrer des Fahrzeugs, wobei wir berechtigt sind, dem Fahrer gemäß interner Richtlinien das Führen bestimmter Fahrzeuge zu verweigern. Im Leasingvertrag als zusätzlicher Fahrer aufgeführt.

Artikel 2. Einrichtung und Lieferung 2.1. Abschluss des Mietvertrages 

  1. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklären Sie sich mit den Bedingungen des Mietvertrages sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Aufnahmeprotokoll einverstanden. 
  2. B. Unsere Kostenvoranschläge, Kostenvoranschläge und sonstigen Angebote erfolgen stets freibleibend. Nach der endgültigen Abnahme durch Lease 2.0 beginnen Ihre und unsere Verpflichtungen. 
  3. C. Möchten Sie den Leasingvertrag nach der Unterzeichnung kündigen? In diesem Fall fallen Stornogebühren an. Die Höhe der Stornierungskosten richtet sich nach den uns entstandenen Kosten und dem Verdienstausfall und beträgt mindestens 350,00 €.

2.2. Terminvereinbarung zur Fahrzeugübergabe 

  1. A. Sobald alle notwendigen Unterlagen und Informationen bei uns vorliegen, vereinbaren wir einen Termin zur Fahrzeugübergabe.
  2. B. Die Anzahlung und die erste Leasingrate müssen spätestens zum vereinbarten Termin auf unserem Konto eingegangen sein. Haben Sie diese Bedingung nicht erfüllt? Wir verschieben dann den Liefertermin. Sollte es zu einer Verschiebung des Liefertermins kommen, können wir das in Ihrem Leasingvertrag beschriebene Fahrzeug durch ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzen.
  3. C. Der tatsächliche Liefertermin kann von Ihrem Wunschliefertermin abweichen, ohne dass für uns hieraus Konsequenzen entstehen.
  4. D. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss Ihnen das Fahrzeug grundsätzlich innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsunterzeichnung ausgeliefert werden.

2.3. Fahrzeuginbetriebnahme 

  1. a. Nach Erhalt des Fahrzeugs wird ein Fahrzeugschein unterschrieben. Dieser enthält unter anderem Angaben zum Fahrzeugzustand, Kilometerstand, Lieferumfang und Lieferzeit. Sie, der reguläre Fahrer oder ein anderer Bevollmächtigter können den Empfang unterschreiben. Wir bitten Sie um einen gültigen Ausweis.
  2. B. Sie können das Fahrzeug bei uns vor Ort abholen. Gegen Gebühr können Sie auch unseren Hauslieferdienst nutzen. 

2.4. Beginn der Mietdauer 

  1. A. Die Leasingdauer (Laufzeit) beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs.
  2. B. Sie holen das Fahrzeug später ab als vereinbart? Oder mussten wir die Lieferung verschieben, weil die Anzahlung und/oder die erste Leasingrate nicht rechtzeitig auf unserem Konto eingegangen ist? Die Mietdauer beginnt dann mit dem ersten vereinbarten Liefertermin.

2.5. Temporäres Fahrzeug 

  1. A. Auf Wunsch stellen wir Ihnen bis zur Auslieferung Ihres Dauerfahrzeugs ein Übergangsfahrzeug zur Verfügung. 
  2. B. Der Tarif und eventuelle Zusatzkonditionen werden in Absprache mit Ihnen festgelegt.

Artikel 3. Leasingrate und Leasingkomponenten 3.1. Leasingrate: Sie zahlen an Lease 2.0 eine feste tägliche/monatliche Leasingrate, wie im Leasingvertrag vereinbart. Die Leasingrate hängt von Faktoren wie dem gewählten Fahrzeug, der Laufzeit, der jährlichen Kilometerleistung und den vereinbarten Leasingkomponenten ab. Die Leasingrate kann in folgenden Fällen angepasst werden: 

  1. a. Hinzufügung zusätzlicher Leasingkomponenten

Wenn wir auf Ihren Wunsch hin zusätzliche Leistungen in den Mietvertrag aufnehmen.

  1. b. Kostenänderungen durch staatliche Maßnahmen

Kostenerhöhende Maßnahmen bei Fahrzeugbesitz/-nutzung/-leasing bzw. eine mindernde Auswirkung auf den Restwert des Fahrzeugs. So sind wir beispielsweise berechtigt, Änderungen der Mehrwertsteuer, BPM, Versicherungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer oder die Einführung von beispielsweise Kilometergebühren mit Wirkung zum Stichtag an Sie weiterzugeben.

  1. c. Die Kosten für Versicherung und/oder Kaskoversicherung steigen

Beispielsweise liegt eine Erhöhung der Versicherungsprämien durch unseren Versicherer vor oder Ihr umfassender Schadenverlauf gibt aus unserer Sicht Anlass dazu.

  1. d. Indexierung, Reparatur, Wartung und Reifen sowie Ersatztransport.

Sollten sich die Kosten für Reparaturen, Wartung, Reifen und Ersatztransporte seit Leasingbeginn um mehr als 5% (gemäß CBP-Preisindex, Abschnitt „Autoreparaturen und Autoteile“) erhöht haben, können wir dies auf die Leasingrate umlegen. Über Änderungen Ihrer Leasingrate gemäß Abschnitt c. und d. werden Sie mindestens 30 Tage vor Leasingbeginn informiert.

  1. e. Erhöhung der Anschaffungspreise für Nutzfahrzeuge

Ab dem 31. Dezember 2024 sind wir berechtigt, die Kaufpreiserhöhungen sowohl für neue als auch für gebrauchte Nutzfahrzeuge an Sie weiterzugeben. Grund hierfür ist die Verknappung des Marktes für gebrauchte Nutzfahrzeuge und die ab dem 1. Januar 2025 für alle neuen Nutzfahrzeuge geltende BPM (Private Motor Vehicle and Motorcycle Tax). 

3.2. Leasingkomponenten 

  1. A. In Ihrem Leasingvertrag ist aufgeführt, welche der folgenden Komponenten in der Leasingrate enthalten sind bzw. für welche wir die Kosten übernehmen:
  • • Wertminderung: die Kosten, die mit der regelmäßigen Wertminderung des Fahrzeugs während der Nutzung verbunden sind;
  • • Haftpflicht-/Kaskoversicherung: die Prämie für die Haftpflichtversicherung und die Kosten für die Übernahme des Kaskorisikos;
  • • Kraftfahrzeugsteuer: auch als Kraftfahrzeugsteuer oder Straßensteuer bekannt;
  • • Reparaturen und Wartung: Reparaturen, regelmäßige Wartung und TÜV-Inspektionen;
  • • Reifen: Reifenwechsel;
  • • Pannenhilfe: Hilfe bei Pannen im In- und Ausland;
  • • Ersatztransport: ein Ersatzfahrzeug, wenn Ihr Fahrzeug wegen Reparaturen nicht verfügbar ist;
  • • Insassenschadenversicherung: Prämie für die Insassenschadenversicherung;
  • • Tank- oder Ladekarte.
  1. B. Für etwaige Kosten für Komponenten, die nicht in Ihrem Leasingvertrag enthalten sind, tragen Sie die Verantwortung.
  2. C. Alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs gehen zu Ihren Lasten. Denken Sie beispielsweise an:
  • • Kraftstoff und Adblue;
  • • Tägliche Wartung (Nachfüllen von Öl und Flüssigkeiten zwischen den Wartungen);
  • • Parkkosten, Lagerkosten und Mautgebühren;
  • • Verkehrsstrafen und -entscheidungen;
  • • Reinigung des Fahrzeugs;
  • • Aktualisierungen des Navigationssystems;
  • • Kosten für die Ergänzung von Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig wird.

3.3. WAM Versicherung und Vollkaskoschutz WAM-Versicherung 

  1. A. Lease 2.0 hat das Fahrzeug gegen das Risiko der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden gegenüber Dritten versichert. 
  2. b. Der Versicherer deckt Drittschäden bis zu einer Höhe von 2.500.000 € für Sachschäden und bis zu 6.070.000 € für Personenschäden ab, vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse. 
  3. c. Für die Haftpflichtversicherung gelten die üblichen Ausschlüsse. Sie sind für Schäden Dritter verantwortlich. Dazu gehören Schäden, die außerhalb des Geltungsbereichs (wie auf der Grünen Versicherungskarte angegeben) entstanden sind, wenn der Fahrer unter Drogen-/Alkoholeinfluss stand, bei unbefugter Fahrt, durch Rücksichtslosigkeit, vorsätzliche Handlungen, bei Geschwindigkeitstests oder durch Handlungen, die gegen den Mietvertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. 
  4. Die Kaskoversicherungsbedingungen gelten uneingeschränkt für den zwischen Lease 2.0 und Ihnen geschlossenen Leasingvertrag. Sie können die Kaskoversicherungsbedingungen bei Lease 2.0 anfordern.

 Rumpfabdeckung.

  1. e. Das Risiko eines Kaskoschadens trägt Lease 2.0 bzw. dessen Versicherer. 
  2. F. Die Vollkaskoversicherung deckt nicht behebbare Schäden am eigenen Fahrzeug sowie den Diebstahl desselben ab. Ihre persönlichen Gegenstände im Fahrzeug sind nicht versichert.
  3. g. Es gelten die gleichen Ausschlüsse wie in der Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Ausschlüsse für die Kaskoversicherung, bei der Sie für alle Schäden am Fahrzeug voll haften. Zum Beispiel Schäden, die entstehen: bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. bei unbefugten Aktivitäten oder durch unbefugte Fahrer) und durch fahrlässiges Handeln (z. B. Diebstahl des oder aus dem Fahrzeug, wenn es unverschlossen war oder der/die Schlüssel unbeaufsichtigt gelassen wurden).
  4. h. Bei einem Ausschluss haften Sie möglicherweise für den vollen Schaden. 
  5. ich. Die erweiterten Deckungsbedingungen gelten vollumfänglich und uneingeschränkt für den zwischen Lease 2.0 und Ihnen geschlossenen Leasingvertrag. Die umfangreichen Deckungsbedingungen sind in den Kaskobedingungen enthalten, die bei Lease 2.0 zur Einsicht bereitliegen.

Ausschluss

  1. J. Zahlen Sie Ihre Leasingraten nicht oder nicht fristgerecht, bedeutet dies auch, dass Sie mit der Zahlung der Versicherungsprämie im Rückstand sind. In diesem Fall können Sie keinerlei Rechte aus der WA/Kaskoversicherung ableiten.

3.4. Reparatur und Wartung 

  1. A. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich als „guter Vater“ um die Instandhaltung des Fahrzeugs kümmern. 
  2. B. Auf diese Weise können Sie den Reifendruck, das Öl und die Flüssigkeiten auf dem richtigen Niveau halten. Sie verwenden die vom Hersteller vorgeschriebenen Kraftstoffe, Öle und Flüssigkeiten. 
  3. C. Darüber hinaus stellen Sie sicher, dass die Wartung und eventuelle Reparaturen zeitnah durch einen unserer Servicepartner, entsprechend den Anweisungen in der Bedienungsanleitung und durch uns durchgeführt werden. 
  4. D. Die Kosten für die regelmäßige Wartung und notwendige Reparaturen tragen wir. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeiten mit unserer Zustimmung und durch eine Werkstatt unserer Wahl durchgeführt werden. 
  5. e. Sollten Sie die regelmäßige Wartung nicht fristgerecht durch einen unserer Servicepartner durchführen lassen, fallen Abschreibungskosten in Höhe von 1.500 € an.
  6. F. Mit unserer vorherigen Zustimmung können für Sie auch Kosten im Ausland entstehen. In diesem Fall bitten wir Sie, den Betrag selbst zu begleichen und uns die Rechnung vorzulegen. Achten Sie darauf, dass das Fahrzeugkennzeichen auf der Rechnung deutlich erkennbar ist. Wir erstatten Ihnen den Betrag exklusive ausländischer Umsatzsteuer. Den Betrag der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer fordern Sie selbst zurück. 
  7. G. Sollten uns durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug, Fahrlässigkeit, übermäßige Abnutzung oder nicht rechtzeitig durchgeführte Wartungen, notwendige Reparaturen oder regelmäßige Inspektionen Mehrkosten entstehen, stellen wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung. Unser Urteil in dieser Angelegenheit ist ausschlaggebend. 

3.5. Reifen 

  1. a. Lease 2.0 deckt den Reifenwechsel bei normaler Abnutzung ab, sofern Sie einen unserer Servicepartner nutzen. 
  2. B. Nutzen sich die Reifen bei normaler Nutzung viel schneller ab als erwartet? Wir sind dann berechtigt, Ihnen diese Kosten in Rechnung zu stellen. 

3.6. Pannenhilfe 

  1. A. Wenn in Ihrem Leasingvertrag ein Pannendienst enthalten ist, haben Sie Anspruch auf Pannenhilfe. 
  2. B. Sollten Sie im In- oder Ausland aufgrund eines mechanischen Defekts an Ihrem Fahrzeug eine Panne haben, können Sie sich an unsere Notrufnummer wenden. 
  3. C. Die Pannenhilfe besteht aus einer Notreparatur vor Ort und, falls dies nicht möglich ist, dem Transport des Fahrzeugs und der Passagiere zu einer Reparaturwerkstatt.
  4. d. Sie sind liegengeblieben und haben keinen Anspruch auf kostenlose Pannenhilfe, weil Sie die Panne selbst verschuldet haben? Zum Beispiel, wenn Sie mit leerem Tank angehalten, falsch getankt, den Schlüssel verloren oder beschädigt haben, den Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen gelassen haben oder die Batterie leer war. In diesem Fall werden Ihnen 185 € in Rechnung gestellt. Sie können jedoch unsere Notrufnummer nutzen.  

3.7. Ersatzverkehr 

  1. A. Wenn ein Ersatztransport Teil Ihres Leasingvertrages ist, stellen wir Ihnen einen Ersatztransport zur Verfügung, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund von Reparaturen oder Schadensbehebungen in den Niederlanden vorübergehend nicht verfügbar ist. 
  2. B. Es kann zu Wartezeiten kommen, bis Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung haben. Die Wartezeit ist in Ihrem Leasingvertrag angegeben. Sonn- und Feiertage sind nicht mitgerechnet. Ist in Ihrem Leasingvertrag keine Wartezeit vorgesehen? Dann haben Sie sofort Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. 
  3. C. Wir werden versuchen, für Sie nach Möglichkeit einen vergleichbaren Ersatztransport zu organisieren. Bei eingeschränkter Verfügbarkeit wird Ihnen ein Fahrzeug einer anderen Kategorie zugewiesen. Sollten wir das Ersatzfahrzeug gegen ein anderes austauschen wollen, wird von Ihnen die Mitwirkung erwartet.
  4. D. Der Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht, wenn die Reparatur aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder Fahrlässigkeit erforderlich ist, es sich um einen nicht gedeckten Schaden handelt oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in sonstiger Weise verstoßen wurde. 
  5. e. Der Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht nicht bei schuldhafter Strandung, siehe Artikel 3.6 Absatz d. 
  6. F. Der Anspruch auf Ersatzbeförderung endet, sobald das Fahrzeug wieder zur Verfügung steht. Werden Sie das Ersatzfahrzeug länger als nötig weiterfahren? Wir stellen Ihnen dann die geschuldeten Kosten in Rechnung. 
  7. G. Steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, läuft Ihr Leasingvertrag wie gewohnt weiter. Für die Berechnung der Kilometerzahl Ihres Leasingvertrages werden die mit dem Ersatzfahrzeug gefahrenen Tage und Kilometer angerechnet.
  8. H. Sie tragen die Treibstoffkosten des Ersatzfahrzeugs und die weiteren in Artikel 3.2.c genannten Kosten.

3.8. Schaden für die Passagierversicherung 

  1. A. Sie verfügen über eine Insassenhaftpflichtversicherung, sofern diese in Ihrem Leasingvertrag enthalten ist. 
  2. B. Der Versicherer übernimmt die Schäden, die dem Fahrer und/oder anderen Insassen durch einen Unfall mit dem Fahrzeug entstehen. Sach- und immaterielle Schäden sind bis zu einer maximalen Schadenssumme von 250.000 € pro Schadensfall abgedeckt.
  3. c. Lease 2.0 ist berechtigt, von Ihnen den vom Versicherer gezahlten Schadenersatz geltend zu machen, wenn sich herausstellt, dass der Schaden auf Ihr Handeln im Einklang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzuführen ist.
  4. d. Die Versicherungsbedingungen können bei Lease2.0 eingesehen werden.

3.9. Tankkarte 

  1. A. Ist Kraftstoff Bestandteil des Leasingvertrages, erhalten Sie eine Karte, mit der Sie tanken oder Strom laden können. 
  2. B. Für diesen Pass bezahlen Sie bei uns eine Kaution. Die tatsächlichen Kosten werden vom Passanbieter regelmäßig direkt mit Ihnen abgerechnet.
  3. C. Bei baulichen Kostenüberschreitungen kann es zu einer Anpassung Ihrer periodischen Vorauszahlung kommen. 
  4. D. Die Karte ist ausschließlich zum Tanken/Laden des Leasingfahrzeugs und eines etwaigen Ersatzfahrzeugs zulässig.
  5. e. Beim Tanken im Ausland erfolgt keine Mehrwertsteuerrückerstattung. 
  6. F. Sie sind für alle mit der Karte getätigten Transaktionen verantwortlich, ob mit oder ohne Ihre Zustimmung. Bei unbefugter Nutzung, Verlust, Diebstahl etc. bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden. Wir werden die Karte dann schnellstmöglich sperren lassen. 
  7. G. Für die Nutzung der Tankkarte zahlen Sie eine Gebühr. Die Entschädigung ist in Ihrer Leasingrate enthalten. 

3.10. Schlüssel

Einen Schlüssel erhalten Sie bei der Fahrzeugübergabe. Wenn Sie einen Ersatzschlüssel wünschen, werden Ihnen die Kosten für die Maßnahmen und die Anfertigung des Schlüssels in Rechnung gestellt. Wir verfügen außerdem über einen Schlüssel zu dem betreffenden Fahrzeug. 

Artikel 4. Schäden und Diebstahl 4.1. Verletzung 

  1. A. Haben Sie einen Schaden am Fahrzeug und/oder an Dritten verursacht? Füllen Sie dann das europäische Standardformular für Schadensersatzforderungen so gut wie möglich aus (ggf. gemeinsam mit der Gegenpartei). Vervollständigen Sie sowohl die Vorder- als auch die Rückseite. 
  2. B. Gibt es eine Gegenpartei, klären die Versicherer untereinander, wer haftet. Fordern Sie daher von Ihrem Vertragspartner keine Schuldanerkennung und geben Sie auch keine solche ab. 
  3. c. Wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, ohne dass ein anderes Kraftfahrzeug abgeschleppt wurde, füllen Sie bitte den Abschnitt für Fahrzeug A im einheitlichen europäischen Unfallberichtsformular aus. 
  4. D. Bitte melden Sie uns den Schaden innerhalb von 48 Stunden schriftlich und legen Sie ein ausgefülltes europäisches Standardschadensformular bei. Wir zeigen Ihnen, wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen können. Sollten Sie den Schaden nicht melden, sind wir berechtigt, Ihnen den gesamten Schaden in Rechnung zu stellen.
  5. e. Wenn der Schaden schlimmer wird, fahren Sie das Fahrzeug nicht weiter. Befindet sich das Fahrzeug an einer gefährlichen Stelle oder behindert es den Verkehr, darf es selbstverständlich bewegt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an uns wenden, um eine eigene Haftung für Schäden zu vermeiden.

4.2. Diebstahl 

  1. A. Im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder Einbruchs melden Sie uns dies bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden. 
  2. B. Außerdem erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Wir möchten die Erklärungsunterlagen schnellstmöglich, spätestens jedoch zwei Tage nach dem Erklärungsdatum erhalten. 
  3. C. Sollte Ihr Fahrzeug fehlen, stellen wir Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. 

4.3. Eigenes Risiko 

  1. A. Haben Sie einen Schaden verursacht? In diesem Fall kann eine Selbstbeteiligung anfallen. 
  2. B. Bei den unten aufgeführten Beträgen handelt es sich um die maximalen Selbstbehalte pro Anspruch. Die Selbstbeteiligung ist nie höher als die tatsächliche Schadenshöhe. 
  • • Nicht erstattungsfähige Schäden:- 
    • – Erster Schaden: 495,- € (sofern in Ihrem Leasingvertrag nichts anderes angegeben ist) 
    • - Folgeschäden: 1.000,00 € 
    • • Für folgende Schäden gilt eine andere Selbstbeteiligung:
    • – Überkopfschäden: 1.000 € (Schäden über 1,90 m vom Boden gemessen) 
    • – Diebstahl: 1.000,00 € 
    • – Gesamtschaden: 1.000 €. 
    • – Fensterschaden: 75 € (durch Steinschlag) 
    • – Glasbruch: 249 € (Aufgrund von Steinschlägen)
    1. C. Für ersatzfähige Schäden fällt selbstverständlich keine Selbstbeteiligung an.
    2. d. Bei Schäden, die Ihnen aufgrund von Handlungen entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzuschreiben sind, besteht kein Selbstbehalt und Sie haften für den vollen Schaden.
    3. e. Verursachen Sie einen Schaden bei Dritten, erheben wir eine Haftpflichtselbstbeteiligung (unabhängig vom Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug).

Artikel 5.  Kilometer 5.1. Kilometerstand 

    1. A. Mit der Unterzeichnung Ihres Leasingvertrages stimmen Sie dem Einbau eines GPS-Systems in Ihr Fahrzeug zu. 
    2. B. Wir lesen den Kilometerstand Ihres Fahrzeugs per GPS-System aus. Sie müssen uns daher nicht regelmäßig Ihren Kilometerstand mitteilen, was sehr praktisch ist. Sollten wir Sie dennoch um die Bekanntgabe des Kilometerstands bitten, sind Sie verpflichtet, hieran unverzüglich mitzuwirken.
    3. C. Der Startkilometerstand Ihres Leasingvertrags ist der Kilometerstand des Fahrzeugs am Lease 2.0-Standort, auch wenn Sie unseren Lieferservice nach Hause nutzen. 
    4. D. Der endgültige Kilometerstand ist ebenfalls der Stand am Lease 2.0 Standort, auch wenn Sie unseren Abholservice nutzen möchten. 
    5. e. Sollte der Kilometerzähler Ihres Fahrzeugs defekt sein, melden Sie uns dies bitte innerhalb von 24 Stunden. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die Anzahl der mit einem defekten Tacho gefahrenen Kilometer.
    6. F. Es ist Ihnen untersagt, den Kilometerzähler zu verändern oder verändern zu lassen oder die Funktion des Kilometerzählers so zu beeinflussen oder beeinflussen zu lassen, dass die auf dem Kilometerzähler angezeigte Strecke nicht der tatsächlich vom Fahrzeug zurückgelegten Strecke entspricht. 
    7. G. Eine Korrektur, Reparatur oder ein Austausch des Kilometerzählers ist Ihnen untersagt. Sollte der Kilometerzähler tatsächlich defekt sein und ausgetauscht werden müssen, müssen Sie uns dies umgehend mitteilen. Wir werden dies dem RDW melden.
    8. H. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Abschnitte f und/oder g unterliegen wir der Straßenverkehrsordnung 1994 und sind verpflichtet, den Betrug bei der Polizei anzuzeigen. 

5.2. Mehr Kilometerabrechnung 

    1. A. In Ihrem Leasingvertrag ist eine maximale Kilometerzahl pro Jahr festgelegt. Fahren Sie mehr Kilometer als maximal erlaubt? Für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer berechnen wir Ihnen dann den Betrag, der in Ihrem Leasingvertrag festgelegt ist. 
    2. B. Wir sind berechtigt, die zusätzlich gefahrenen Kilometer monatlich mit Ihnen abzurechnen. Bei der Fahrzeugrückgabe erfolgt grundsätzlich eine Kilometerabrechnung. 
    3. C. Bei der Berechnung der Kilometerleistung werden die kumulierten Mehrkilometer über die Anzahl der Monate Ihres Leasingvertrages berücksichtigt. Sie haben beispielsweise eine maximale Kilometerzahl von 2.000 pro Monat? Und wenn Sie in einem Monat 1.000 Kilometer und im nächsten Monat 3.000 Kilometer fahren, zahlen Sie keine Mehrkilometer. 

Beispiel: Angenommen, Sie haben einen Leasingvertrag mit maximal 2.000 Kilometern pro Monat. Der Preis für Mehrkilometer beträgt 0,06 €.  Nach 5 Monaten sind Sie 8.000 Kilometer gefahren. Laut Vertrag durften Sie maximal 10.000 Kilometer (5 x 2.000) fahren. Sie müssen uns daher nichts extra bezahlen.  In den nächsten 5 Monaten fahren Sie 12.000 Kilometer. Nach 10 Monaten sind Sie 20.000 Kilometer gefahren. Wir schauen uns an, was Sie durchschnittlich pro Monat fahren, nicht jeden Monat einzeln. Sie sind durchschnittlich 2.000 Kilometer pro Monat gefahren und liegen damit im Rahmen des Maximums Ihres Leasingvertrags. Die Mehrkilometer müssen Sie daher nicht bezahlen.  In den nächsten 5 Monaten fahren Sie weitere 12.000 Kilometer. Insgesamt sind das 32.000 Kilometer nach 15 Monaten. Da die Anzahl der gefahrenen Kilometer höher ist als vereinbart (15 mal 2.000 sind 30.000), stellen wir Ihnen die Mehrkilometer in Rechnung. Die Anzahl der Zusatzkilometer beträgt 2.000. Sie zahlen uns also 2.000 mal 0,06 € (120 €).  In den letzten 5 Monaten sind Sie 8.000 Kilometer gefahren. Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach 20 Monaten beträgt der Kilometerstand 40.000. Sie sind also im Durchschnitt 2.000 Kilometer pro Monat gefahren (40.000 geteilt durch 20), wie im Vertrag vereinbart. Deshalb erhalten Sie nach 15 Monaten die vollen 120 € zurück, die Sie an uns gezahlt haben. 

5.3. Strukturell mehr Kilometer 

    1. A. Fahren Sie (deutlich) mehr Kilometer pro Monat als in Ihrem Leasingvertrag vereinbart? Wir können Ihnen dann einen Vorschlag zur Anpassung des Leasingvertrages auf eine höhere Kilometerleistung unterbreiten. 
    2. B. Die Vertragsanpassung wird zu Ihrem Vorteil sein. Dadurch erhöht sich Ihre Leasingrate weniger stark, als wenn Sie im Rahmen Ihres alten Vertrags eine monatliche Kilometerabrechnung erhalten würden. Durch die Vertragsanpassung zahlen Sie (bei gleicher Kilometerzahl) weniger und besser über die Zeit verteilt, statt im Nachhinein hohe Rechnungen zu erhalten.

5.4. Weniger Kilometer 

Sie fahren weniger Kilometer als in Ihrem Leasingvertrag vereinbart? Dann erfolgt keine Gutschrift dieser Kilometer. 

Artikel 6. Nutzung des Fahrzeugs 6.1. Sorgfältiger Gebrauch 

    1. A. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie das Fahrzeug wie ein „guter Vater“ behandeln. 
    2. B. Dies bedeutet, dass Sie es sorgfältig und sachgemäß verwenden und darauf achten, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand bleibt. 
    3. C. Sie nutzen das Fahrzeug bestimmungsgemäß und für den vorgesehenen Zweck. 
    4. D. Eventuell dadurch entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.
    5. e. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug rechtzeitig gewartet und überprüft wird.
    6. F. Das Fahrzeug ist mit Telematik ausgestattet, wodurch das Fahrverhalten überwacht werden kann und wir im Falle eines abnormalen Fahrverhaltens eine Benachrichtigung erhalten.
    1. 6.2. Rauchverbot im Fahrzeug. Rauchen ist im Fahrzeug für Sie und Ihre Mitfahrer jederzeit strengstens verboten. Für Schäden am Fahrzeug, die direkt oder indirekt aus der Nichteinhaltung dieses Verbots entstehen, stellen wir Ihnen die in Artikel 9.3 genannten Kosten in Rechnung. Auch die Verwendung von E-Zigaretten gilt als Rauchen. 
    1. 6.3. Verbot der Telefonnutzung

Es ist strengstens verboten, während der Fahrt Ihr Telefon in der Hand zu halten. Wir werden Ihnen alle Bußgelder in Rechnung stellen, die wir erhalten, siehe Artikel 7.4. 

6.4. Nutzungsbeschränkung 

    1. A. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für: 
    • • Bezahlte Personenbeförderung (einschließlich Uber);
    • • Kurierdienste;
    • • Fahrstunden; 
    • • Untervermietung/Vermietung;
    • • Transport gefährlicher Stoffe;
    • • Carsharing-Konzepte.
    1. B. Unter keinen Umständen darf das Fahrzeug verwendet werden für:
    • • Fahren auf Rundstrecken;
    • • Schleuder- und Fahrtechnikkurse;
    • • Zuverlässigkeitsläufe;
    • • Performance-Fahrten;
    • • Fahren auf ungeeignetem Gelände;
    • • Aktivitäten oder Orte, für die der WAM-Versicherer oder der Casco-Risikoträger keinen Versicherungsschutz bietet;
    • • Illegale Aktivitäten.

Ein entsprechender Verdacht führt zur sofortigen Kündigung Ihres Mietvertrages.

6.5. Treiber 

    1. a. Das Fahrzeug darf von dem im Leasingvertrag angegebenen Fahrer gefahren werden. Vor der Nutzung des Fahrzeugs ist der Führerschein des Fahrers einzuholen.
    2. b. Das Fahrzeug darf von anderen berechtigten Fahrern als dem regulären Fahrer genutzt werden, deren Führerschein bei uns registriert ist und für die wir vor der Nutzung durch diesen Fahrer eine schriftliche Genehmigung erteilt haben.
    3. C. Wir können eine Anfrage zum Hinzufügen eines zulässigen Treibers ablehnen, wenn diese nicht unseren Annahmerichtlinien entspricht. 
    4. d. Für jeden zugelassenen Fahrer, der nicht der reguläre Fahrer ist, erheben wir eine Gebühr von 19 €. 
    5. e. Das Überlassen des Fahrens durch Dritte kann dazu führen, dass Sie beispielsweise für Schäden an einem Fahrzeug in vollem Umfang haftbar gemacht werden (Art. 3.3 g).
    6. f. Personen, die das Fahrzeug fahren, müssen einen gültigen niederländischen Führerschein (für die jeweilige Fahrzeugkategorie) besitzen. Minderjährige mit einem 2toDrive-Führerschein dürfen das Fahrzeug nicht fahren. 
    7. g. Die Person muss selbstverständlich berechtigt und in der Lage sein, das Fahrzeug zu führen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Handlungen anderer Verkehrsteilnehmer wie für Ihre eigenen verantwortlich sind. Bei schweren Verkehrsverstößen können Polizei oder Staatsanwaltschaft uns fragen, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren hat. Daher ist es wichtig, dass Sie angeben können, wer das Fahrzeug wann gefahren hat, da Sie sonst für die (finanziellen) Folgen des Verstoßes haften. 
    8. h. Diebstahl und Verlust sind hiervon ausgenommen. Sie haften nicht für Schäden am Fahrzeug nach Diebstahl oder Verlust, sofern Sie uns den Diebstahl oder Verlust innerhalb von 24 Stunden melden und eine Anzeige bei der Polizei erstatten und der Diebstahl nicht auf unsachgemäßes Verschließen des Fahrzeugs oder unbeaufsichtigtes Zurücklassen der Schlüssel zurückzuführen ist.

6.6. Eigentum 

    1. A. Das Fahrzeug ist rechtliches und wirtschaftliches Eigentum von Lease 2.0 oder einem Dritten. Sie sind lediglich Halter/Leasingnehmer des Fahrzeugs. 
    2. B. Sie dürfen das Fahrzeug daher weder verkaufen, untervermieten, veräußern, verpfänden noch anderweitig belasten.
    3. C. Während der Laufzeit Ihres Leasingvertrages möchten wir das Fahrzeug ggf. inspizieren. Sie sind verpflichtet, hierbei mitzuwirken.

6.7. Beschlagnahme 

    1. A. Sollte jemand versuchen, das Fahrzeug zu pfänden, zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher oder die Polizei, müssen Sie den Pfänder darauf hinweisen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt und es sich somit nicht um Ihr Eigentum handelt. 
    2. B. Sie nehmen umgehend Kontakt mit uns auf und benachrichtigen uns über den Pfändungsversuch. 
    3. C. Sie tragen sämtliche Kosten, die durch eine (versuchte) Pfändung entstehen.

6.8. Änderungen vornehmen 

    1. A. Sie dürfen Zubehör, Werbung und andere Modifikationen am Fahrzeug anbringen, vorausgesetzt, dass Sie das Fahrzeug vor der Rückgabe wieder in den Originalzustand versetzen können und wollen. 
    2. B. Eventuelle Kosten, die uns entstehen, um das Fahrzeug wieder in den Originalzustand zu versetzen, werden Ihnen vollumfänglich in Rechnung gestellt. 
    3. C. Für Änderungen dauerhafter Natur benötigen Sie die vorherige schriftliche Zustimmung von Lease 2.0. Bei Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt keine Vergütung für das fest verbaute Zubehör und das Zubehör geht in das Eigentum von Lease 2.0 über.
    4. D. Die Kosten für die Änderungen sowie deren Wartung, Versicherung und Reparatur gehen zu Ihren Lasten. 

6.9. Graue Nummernschilder 

    1. A. Sie leasen bei uns einen Transporter mit sogenanntem grauen Kennzeichen? Dann ist es wichtig, dass Sie die Voraussetzungen für die Befreiung von der BPM im Rahmen der Unternehmerregelung erfüllen. 
    2. B. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklären Sie:
    • • ein Unternehmen mit einer Handelskammernummer und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein;
    • • das Fahrzeug mehr als nur gelegentlich für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen (mindestens 10% der pro Jahr gefahrenen Kilometer);
    • • Das Fahrzeug nicht so zu verändern, dass es nicht mehr den Konstruktionsanforderungen der Steuerbehörden für Lieferwagen entspricht. 
    1. C. Eventuelle Bußgelder und zusätzliche BPM-Bescheide der Steuerbehörden aufgrund der Nichterfüllung ihrer Anforderungen während der gesamten Laufzeit Ihres Leasingvertrags werden Ihnen in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Artikel 7. Finanzielle Bedingungen 7.1. Kaution 

    1. A. Wir können von Ihnen verlangen, vor der Auslieferung Ihres Fahrzeugs eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution ist in Ihrem Mietvertrag aufgeführt. Ohne Bezahlung der Anzahlung besteht für uns keine Verpflichtung zur Fahrzeugübergabe.
    2. B. Nach Ablauf Ihres Mietvertrages wird Ihnen die Kaution innerhalb von 6 Wochen zurückerstattet, sofern Sie sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem/Ihren Mietvertrag/en erfüllt haben. 
    3. C. Die Kaution wird mit Ihren offenen Rechnungen inkl. Mahn-, Inverzugsetzungs- und Kündigungskosten verrechnet. 
    4. D. Eine Verrechnung der Kaution mit der Mietdauer oder anderen zu zahlenden Beträgen ist nicht möglich.

7.2. Bezahlung von Rechnungen 

    1. A. Sie stimmen dem automatischen Einzug der Rechnungen aus Ihrem Leasingvertrag zu. Sie unterzeichnen hierfür eine SEPA-Lastschriftmandat und stellen sicher, dass dieses bei Ihrer Bank registriert ist und Ihr Konto über ausreichend Deckung verfügt.
    2. B. Sollte uns aus irgendeinem Grund ein automatischer Einzug der Rechnungen nicht möglich sein, liegt die Verantwortung für die rechtzeitige manuelle Bezahlung der Rechnungen bei Ihnen. 
    3. C. Die Mietdauer Ihres Leasingvertrages ist im Voraus (spätestens am 1. Tag des Rechnungszeitraumes) zu bezahlen. Für sonstige Rechnungen gilt das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel (Standard 8 Tage).
    4. D. Sie dürfen Ihre Zahlungen an uns nicht aussetzen und/oder mit Beträgen verrechnen, die wir Ihnen möglicherweise schulden. In diesem Fall senden wir Ihnen eine Gutschrift zu.

7.3. Zahlungsverzug 

    1. Sollte die Zahlung nach Ablauf des Fälligkeitsdatums nicht eingehen, sind wir berechtigt, Ihnen folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
    • • Nach Ablauf der Zahlungsfrist erhalten Sie von uns eine Mahnung, die mit 25,00 € kostenpflichtig ist.
    • • Bei Nichteintreffen der Zahlung erhalten Sie von uns eine Mahnung, die mit 50,- € verbunden ist.
    • • Sollten wir aufgrund der Mahnung gezwungen sein, den Leasingvertrag zu kündigen, berechnen wir Ihnen 225,- € zzgl. etwaiger Transportkosten für das Fahrzeug.
    1. B. Bei verspäteter Zahlung geraten Sie ab Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug. Wir sind dann berechtigt, Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 1,51 TP3T pro Monat auf den ausstehenden Betrag zu berechnen. 
    2. C. Wir können Forderungen, mit denen Sie in Verzug geraten sind und deren Zahlung nicht erfolgt, an ein Inkassobüro, einen Gerichtsvollzieher oder einen Rechtsanwalt übertragen. Die Inkassokosten, (außer)gerichtlichen Kosten und sonstigen Kosten, die uns zur Wahrung unserer Rechte entstehen, gehen vollständig zu Ihren Lasten. 
    3. D. Wir sind berechtigt, offene Rechnungen zwischen unseren Labels (einschließlich Shortleaseland, Shortleasemarkt, Bedrijfswagenleasing und Dealerleasing) zu begleichen. 

7.4. Bußgelder und Entscheidungen 

    1. A. Sollten wir für das Fahrzeug Bußgelder erhalten, stellen wir Ihnen diese in Rechnung. 
    2. B. Zu den Bußgeldern zählen unter anderem: Verkehrsstrafen, Parkgebühren, nicht bezahlte Mautgebühren usw. Aber auch bußgeldbezogene Kosten wie Mahnungen, Erhöhungen und (außer)gerichtliche Inkassokosten. 
    3. C. Bitte beachten Sie: Wir zahlen das Bußgeld an die zuständige Behörde, Sie zahlen das Bußgeld an uns.
    4. D. Für die verwaltungsmäßige Bearbeitung von Bußgeldern erheben wir Verwaltungskosten (pro Bußgeld 15,00 €).

Artikel 8. Kündigung des Mietvertrags 8.1. Ordentliche Kündigung 

    1. a. Kündigungsantrag innerhalb der Vertragslaufzeit

Eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages ist Ihnen nicht möglich. Sie können bei uns einen Antrag auf vorzeitige Kündigung einreichen. Um die Einnahmeausfälle von Lease 2.0 auszugleichen, müssen Sie dann mit einer Kündigungsgebühr rechnen. 

    1. b. Enddatum Ihres Leasingvertrags

Am Tag des Ablaufs der in Ihrem Leasingvertrag angegebenen Laufzeit können Sie den Leasingvertrag durch Rückgabe des Fahrzeugs beenden. Geben Sie das Fahrzeug nicht an diesem Tag (oder einem anderen mit einem unserer Kollegen vereinbarten Tag) zurück? Der Mietvertrag verlängert sich dann stillschweigend jeweils um einen Kalendermonat. Sämtliche Bestimmungen Ihres Mietvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen unberührt.

    1. c. Kündigung durch Sie nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit Ihres Leasingvertrages können Sie den Leasingvertrag unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat kündigen. Das heißt, wenn Sie den Mietvertrag am 15. Mai kündigen und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, endet der Mietvertrag am 1. Juli und nicht am 15. Juni.

    1. Kündigung durch uns nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit Ihres Mietvertrages sind wir ebenfalls berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat zu kündigen.

    1. e. Totalverlust oder Diebstahl

Gilt das Fahrzeug aufgrund eines Schadens oder Defekts für uns als Totalschaden (technisch oder wirtschaftlich)? Oder ist das Fahrzeug gestohlen/vermisst (seit mehr als 30 Tagen)? Und wir können Ihnen kein vergleichbares dauerhaftes Ersatzfahrzeug anbieten? Wir können uns dann für die Kündigung des Mietvertrages entscheiden.

    1. f. Überhöhte Wartungskosten

Sollten wir aufgrund eines technischen Defekts oder einer hohen Laufleistung (über 95.000 km) mit übermäßig hohen Instandhaltungskosten des Fahrzeugs rechnen, behalten wir uns vor, das Fahrzeug zurückzunehmen. Sollten wir Ihnen kein vergleichbares Fahrzeug anbieten können, kündigen wir den Leasingvertrag. 

8.2. Kündigung durch Mietvertrag 2.0 

    1. A. In einigen Ausnahmefällen hat Lease 2.0 das Recht, Ihren Leasingvertrag ohne gerichtliche Intervention sofort zu kündigen. Im Falle einer Kündigung bleiben Ihre gesamten Zahlungsverpflichtungen (Restmietlaufzeiten und weitere Rechnungen aus dem Mietvertrag und diesen AGB) in vollem Umfang bestehen. Darüber hinaus hat Lease 2.0 Anspruch auf vollständigen Ersatz beispielsweise der zusätzlichen Kosten für Schäden, Zinsen und Rechtsbeistand. 
    • Sie halten sich nicht an die Bestimmungen Ihres Mietvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. verstoßen dagegen.

Sie kommen beispielsweise Ihren Zahlungsverpflichtungen trotz mehrmaliger Mahnung nicht nach.

    • Sie begehen Betrug.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie uns vor Beginn oder während der Laufzeit Ihres Leasingvertrages unvollständige oder falsche Angaben machen. Oder wir sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften (wie etwa Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche) gezwungen, Ihren Vertrag zu kündigen.

    • Sie verursachen große Schäden und/oder erhalten hohe Verkehrsstrafen.

Beispielsweise weil Sie mit dem Fahrzeug wiederholt Schäden an Dritten verursachen, möchte unser WAM-Versicherer Sie nicht mehr versichern oder weil Sie innerhalb von 12 Monaten mehr als zwei Kaskoschäden verursachen, möchte die Kaskoversicherung Ihr Risiko nicht mehr tragen.

    • Sie haben eine schwere Straftat begangen  und/oder ein Verbrechen begangen.

Zum Beispiel, weil Sie durch Falschfahren einen Unfall verursacht haben.

    • Sie stecken in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten.

Beispielsweise wird über Sie eine Vormundschaft/Pflegschaft gestellt, für Sie wird ein Insolvenzverfahren beantragt, bei Ihnen wird eine Schuldenmediation/Schuldensanierung beantragt oder Ihr Vermögen wird gepfändet.

    • Das Fahrzeug wird beschlagnahmt oder es wird ein Beschlagnahmungsversuch unternommen.

Im Falle einer Beschlagnahmung des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, uns vollumfänglich schadlos zu halten.

    • Sie beenden Ihr Unternehmen oder es erfolgt eine Änderung der Unternehmensform

Sie stellen Ihren Geschäftsbetrieb ein oder veräußern wichtige Unternehmensteile.

    • Kündigung der Lease 2.0 Flotte durch den Versicherer. BV, was bedeutet, dass die Fahrzeuge nicht mehr versichert sind
    • Sie lassen sich im Ausland nieder

Es sei denn, wir erteilen Ihnen zuvor schriftlich die Zustimmung zur Fortsetzung des Mietvertrages.

    1. B. Sie sind verpflichtet, uns so schnell wie möglich zu informieren, wenn eine der oben genannten Situationen eintritt. Nach Beendigung Ihres Mietvertrages können Sie unsere Dienste nicht mehr nutzen. Sollten wir Ihren Leasingvertrag kündigen, bitten wir Sie, das Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen an dem von uns angegebenen Ort zurückzugeben. Es ist wichtig, dieser Anfrage zeitnah nachzukommen. Sollten Sie das Fahrzeug nicht an uns zurückgeben, sind wir berechtigt, das Fahrzeug ohne rechtliche Schritte technisch für die weitere Nutzung zu sperren und das Fahrzeug selbst an unseren Standort abzuholen. Für Schäden, die durch die technische Sperre entstehen oder entstehen können, haften wir nicht. Sie sind dafür verantwortlich, uns den Standort des Fahrzeugs mitzuteilen und sicherzustellen, dass das Fahrzeug an einem für uns zugänglichen Ort geparkt wird. Sämtliche Kosten für die Abholung des Fahrzeugs gehen zu Ihren Lasten.

8.3. Einseitige Kündigung Mietvertrag 2.0

Wir behalten uns das Recht vor, den Mietvertrag nach Ablauf der ursprünglichen vertraglich vereinbarten Mietdauer ohne Angabe von Gründen fristlos zu kündigen. In solchen Fällen werden Sie umgehend benachrichtigt und das Fahrzeug muss umgehend an uns zurückgegeben werden. Wir haften nicht für Kosten oder Schäden, die Ihnen durch eine solche einseitige Kündigung entstehen. 

Artikel 9. Rückgabe des Fahrzeugs 9.1. Vorlage 

    1. A. Nach Beendigung des Leasingvertrages geben Sie das Fahrzeug samt Zubehör an dem von uns festgelegten Ort und Zeitpunkt zurück. 
    2. B. Sie geben das Fahrzeug im gleichen Zustand zurück, in dem Sie es erhalten haben, mit Ausnahme normaler Abnutzung und vorab genehmigter dauerhafter Änderungen.
    3. C. Das Fahrzeug muss mit vollem Tank zurückgegeben werden. 
    4. D. Nach der Einreichung wird ein Aufnahmeformular erstellt. Im Übernahmeschein werden unter anderem der Zustand des Fahrzeugs, der Kilometerstand, die Tankfüllung, der Rückgabezeitpunkt und das Vorhandensein von Zubehör festgehalten. Sie als regulärer Fahrer oder eine andere von Ihnen bevollmächtigte Person unterschreiben das Formular. Wenn Sie das Formular nicht unterschreiben, gilt es als von uns ausgefüllt. 
    5. e. Gegen eine Gebühr können Sie auch unseren Abholservice nach Terminvereinbarung nutzen. Wenn das Fahrzeug von einem Fahrer abgeholt wird, wird ein Übergabeformular unterzeichnet. Das Ausfüllen des Aufnahmeformulars erfolgt ausschließlich vor Ort bei Lease 2.0.

9.2. Zustand des Fahrzeugs 

    1. A. Sie sorgen dafür, dass das Fahrzeug sauber und ordentlich zurückgegeben wird. 
    2. B. Vorübergehend angebrachtes Zubehör und Werbung müssen Sie entfernen, sofern dadurch keine Beschädigung oder Wertminderung entsteht. 
    3. C. Für nicht entferntes Zubehör erhalten Sie keinen Ersatz. 

9.3. Zusatzkosten bei Rückgabe Nach der Rückgabe des Fahrzeugs können weitere Kosten auf Sie zukommen. Nachfolgend listen wir die wichtigsten Optionen auf: 

    1. Mehr Kilometer

Eine Abrechnung etwaiger Mehrkilometer erfolgt (siehe Punkt 5).

    1. b. Kosten für bisher nicht gemeldete Schäden

Die Selbstbeteiligung für etwaige zuvor nicht gemeldete (nicht zu vertretende) Schäden (siehe Artikel 4.3). Für nicht gemeldete Schäden berechnen wir Bearbeitungskosten. In unseren Rückgaberichtlinien ist festgelegt, welche Rücksendeschäden wir für akzeptabel halten und welche nicht.

    1. c. Fehlende Gegenstände 

Fehlende Gegenstände aus Ihrem Fahrzeug werden Ihnen in Rechnung gestellt. Dazu gehören unter anderem Zubehör, Fahrzeugteile, Fahrzeugschein, Tankkarte, Bedienungs-/Wartungsheft, Ersatzreifen, Schlüssel usw.

    1. Reinigungskosten

Reinigungskosten bei ungenügend gereinigter Rückgabe des Fahrzeugs bzw. Aufbereitungskosten bei Rauchverhalten im Fahrzeug. Die Aufbereitungskosten betragen 750,- €.

    1. e. Beitreibungskosten

Kosten, die uns entstehen, um das Fahrzeug wieder in den Originalzustand zu versetzen, beispielsweise durch das Entfernen selbst angebrachter Zubehörteile und Aufkleber oder Kosten, die durch unsachgemäßen und unfachmännischen Umgang entstehen. 

    1. f. Treibstoffkosten

(Bearbeitungs-)Kosten für das Befüllen des Kraftstofftanks, wenn dieser nicht vollständig gefüllt ist. 

    1. G. Adblue-Kosten

(Handhabungs-)Kosten für das Befüllen des AdBlue-Tanks, wenn dieser nicht vollständig gefüllt ist. 

9.4. Nicht rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs 

    1. A. Sollten Sie das Fahrzeug nicht fristgerecht zurückgeben, sind wir berechtigt, das Fahrzeug selbst abzuholen. Die hierfür bei uns anfallenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. 
    2. B. Für die zusätzlichen Tage bis das Fahrzeug bei uns eintrifft, berechnen wir Ihnen Ihren Leasingpreis erhöht um 50%.
    3. c. Sie sind dafür verantwortlich, das Fahrzeug sauber und frei von jeglichen Gegenständen zurückzugeben bzw. abzuholen. Sollten sich bei der Rückgabe oder Abholung Gegenstände im Fahrzeug befinden, übernehmen wir hierfür keine Verantwortung oder Haftung. Wir haften in keiner Weise für Schäden, die Ihnen dadurch entstehen, dass sich die Gegenstände im Fahrzeug befinden und Sie sich nicht in deren Besitz befinden. 
    4. d. Sie müssen uns innerhalb von sieben Tagen nach Rückgabe bzw. Abholung des Fahrzeugs schriftlich darüber informieren, welche Waren sich im Fahrzeug befinden sollen. Wir teilen Ihnen dann mit, ob und welche Waren im Fahrzeug gefunden wurden. Maßgeblich ist hierbei unsere Begutachtung der Waren.
    5. e. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware länger als 14 Tage aufzubewahren und sind berechtigt, diese Ware nach Ablauf dieser Frist zu vernichten (oder vernichten zu lassen). Diese Kosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
    6. f. Wir sind berechtigt, wertvolle Waren zu veräußern und den Erlös mit offenen Forderungen zu verrechnen. Die Kosten hierfür können Ihnen in Rechnung gestellt werden.

9.5. Bei Rückgabe/Abholung im Fahrzeug vorhandene Ware 

    1. a. Sie sind dafür verantwortlich, das Fahrzeug sauber und frei von Gegenständen zurückzugeben bzw. abzuholen. Sollten sich bei der Rückgabe oder Abholung Gegenstände im Fahrzeug befinden, übernehmen wir hierfür keine Verantwortung oder Haftung. Wir haften in keiner Weise für Schäden, die Ihnen dadurch entstehen, dass sich die Gegenstände im Fahrzeug befinden und Sie sich nicht in deren Besitz befinden.
    2. B. Sie müssen uns innerhalb von sieben Tagen nach Rückgabe bzw. Abholung schriftlich mitteilen, welche Waren sich im Fahrzeug befinden sollen, danach teilen wir Ihnen mit, ob und welche Waren sich im Fahrzeug befinden. Maßgeblich hierfür ist unsere Begutachtung der Ware.
    3. C. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware länger als 14 Tage aufzubewahren oder aufzubewahren und sind danach berechtigt, diese Ware zu vernichten (oder vernichten zu lassen). Diese Kosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
    4. d. Wir sind berechtigt, wertvolle Waren zu veräußern und den Erlös mit offenen Forderungen zu verrechnen. Die Kosten hierfür können Ihnen in Rechnung gestellt werden. 

Artikel 10. Sonstige Bestimmungen 10.1. Mehrwertsteuer Alle im Mietvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. 

10.2. Kunden mit Sitz im Ausland

    1. A. Wenn Sie im Ausland ansässig sind, erfragen wir für die Überweisung der Mehrwertsteuer Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gibt es eine Betriebsstätte in den Niederlanden? Bitte lassen Sie es uns wissen. 
    2. B. Sollten wir vom Finanzamt aufgefordert werden, nicht bezahlte Mehrwertsteuer nachzuzahlen, haben wir diesbezüglich ein Rückforderungsrecht Ihnen gegenüber. 

10.3. Unterschrift Wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Unterschrift“ die Rede ist, kann sich dies auch auf eine digitale Unterschrift oder eine digitale Genehmigung, auch per E-Mail, beziehen.  10.4. Daten ändern 

    1. Änderungen der Handelskammerdaten, der Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. müssen uns innerhalb von 5 Werktagen mitgeteilt werden.
    2. B. Sollten Sie aufgrund einer unterlassenen Änderungsmitteilung wichtige Korrespondenz zu Ihrem Mietvertrag nicht (rechtzeitig) erreichen, so sind Sie für die daraus entstehenden Folgen selbst verantwortlich. 

10.5. Beschwerden 

    1. A. Sie sind mit unseren Leistungen unzufrieden? Wir bitten Sie, Ihre Beschwerde schriftlich an die Abteilung Beschwerdebearbeitung zu richten. 
    2. B. Wir werden versuchen, Ihre Reklamation innerhalb von 2 Wochen zu bearbeiten und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Können wir das nicht gemeinsam klären? Wir werden unseren Streitfall dann dem zuständigen Gericht vorlegen.

10.6. Datenschutz 

    1. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten und Unternehmensinformationen zur Beurteilung und Durchführung Ihres Leasingvertrages. 
    2. B. Das GPS-System liefert uns die folgenden Informationen; Startadresse, Zieladresse, Datum, Uhrzeit, gefahrene Strecke, Beschleunigung, Verzögerung, Leistung, Geschwindigkeit und Kilometerstand. Wir verwenden diese Informationen zur Beurteilung und Durchführung Ihres Leasingvertrages. 
    3. c. Wir geben personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig, beispielsweise an ein Inkassobüro oder einen Gerichtsvollzieher, weil Sie nicht bezahlt haben.
    4. D. Die in Absatz a genannten Daten können in das Warnsystem Elena aufgenommen werden. Bei unsachgemäßem Verhalten und/oder Nichteinhaltung der Vereinbarungen erfolgt eine Eintragung. 
    5. e. Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

10.7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

    1. A. Mit der Unterzeichnung Ihres Mietvertrages erklären Sie sich mit dieser Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 
    2. b. Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren. Sollten die Änderungen zu Ihrem Nachteil sein, können Sie den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Erfolgt Ihr Widerspruch innerhalb dieser Frist, bleiben die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihre bestehenden Leasingverträge gültig. Für alle neuen Leasingverträge gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Recht besteht nicht, wenn die Änderungen durch Gesetz oder Verordnungen bedingt sind oder unser Versicherer seine Bedingungen ändert. 

10.8. Gesamtschuldnerische Haftung Wenn der Mietvertrag in Ihrem Namen von mehreren (juristischen) Personen abgeschlossen wurde, haften alle (juristischen) Personen gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. 

10.9. Übertragbarkeit / Drittklausel 

    1. A. Lease 2.0 ist berechtigt, das (rechtliche und/oder wirtschaftliche) Eigentum an Ihrem Fahrzeug und Ihrem Leasingvertrag auf einen Dritten zu übertragen oder zu verpfänden. Entscheiden wir uns für eine solche Vorgehensweise, sind Sie verpflichtet, bei einer Übertragung oder Verpfändung mitzuwirken. Ihre Rechte und Pflichten bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer Übertragung oder Verpfändung bleiben für Sie die gleichen Konditionen bestehen. 
    2. B. Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus Ihrem Mietvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne unsere vorherige Zustimmung auf Dritte übertragen. 

10.10. Haftungsausschluss 

    1. A. Lease 2.0 haftet nicht für Schäden und/oder Kosten, die sich aus der Nichtfunktionsfähigkeit oder Nichtnutzung des Fahrzeugs ergeben, wie etwa entstandene Kosten, Nutzungsausfall, Zeitverlust und/oder zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten.
    2. B. Sie stellen uns und unsere Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs ergeben.
    3. C. Sie stellen uns und unsere Mitarbeiter von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung von Gesetzen, Verordnungen und geltenden Bestimmungen hinsichtlich des Zustands und der Nutzung des Fahrzeugs beruhen. 
    4. D. Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen oder unsere Verpflichtungen auszusetzen. Eine Verpflichtung unsererseits zur Leistung von Schadensersatz besteht dann nicht.

10.11. Allgemeine Ausschlüsse

Lease 2.0 ist nicht verpflichtet, einen Leasingvertrag abzuschließen, wenn Sie und/oder der reguläre Fahrer unsere Annahmerichtlinien nicht einhalten. 

10.12. Niederländisches Recht 

    1. A. Für den Mietvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt niederländisches Recht. 
    2. B. Sollten Streitigkeiten auftreten, die wir nicht gemeinsam beilegen können, legen wir sie dem Gericht in Ostbrabant vor. 

Die Entscheidung eines zuständigen Gerichts, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig ist, berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder Rechte, die mit Ausnahme der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder eines Teils davon in vollem Umfang in Kraft und Wirkung bleiben.