Der Hinzufügung des Leasingfahrzeugs ist ein bestimmter Prozentsatz des Katalogwertes, den der Mieter bzw. Pächter zu seinen Einkünften für die Einkommensteuer hinzurechnen muss. Dies gilt, wenn Sie mit einem geschäftlichen Leasingfahrzeug auch privat mehr als 500 Kilometer pro Jahr fahren. Das Finanzamt betrachtet dies dann als Naturaleinkünfte.
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