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Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung

Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung

Es Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung ist der Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst zahlen muss. Er stellt den Teil der finanziellen Verantwortung dar, der beim Versicherten liegt, bevor der Versicherer mit der Erstattung der Schadenskosten beginnt. Die Selbstbeteiligung wird in der Regel im Voraus zwischen Versichertem und Versicherung vereinbart und kann je nach Versicherungsart und Versicherungsbedingungen variieren.

 

Versicherte können sich für eine höhere Selbstbeteiligung entscheiden, um ihre Prämie zu senken, oder für eine niedrigere Selbstbeteiligung, um im Schadensfall finanziell besser abgesichert zu sein. Im Schadensfall zahlt der Versicherte zunächst die Selbstbeteiligung, der Versicherer erstattet die restlichen Kosten bis zur maximalen Deckungssumme.

 

 

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