Beim Abschluss eines Leasingvertrages vereinbart der Leasingnehmer eine bestimmte Kilometerzahl, die er mit dem Leasingfahrzeug fahren darf. Fährt jemand mit seinem Leasingfahrzeug mehr Kilometer, wird dies in einer Kilometerabrechnung (Differenz zwischen vereinbarten und tatsächlich gefahrenen Kilometern). Die zusätzlich gefahrenen Kilometer außerhalb des Vertrages werden dann in Rechnung gestellt. Dies geschieht auch am Ende eines Leasingvertrages.